H-FCKW R22 Verbot bzw. Ausstieg bis 2015
Warum und wann muss ich auf R22 verzichten?
Die EU-Verordnung 2037/2000 schreibt vor, dass bestehende Kälte- und Klimaanlagen nur noch bis maximal 31.12.2009 mit H-FCKW-Neuware wie R22 nachgefüllt werden dürfen. Ab dann ist nur noch das Befüllen mit aufbereiteter Recyclingware zulässig
Ab 2015 gilt ein generelles Verbot für die Befüllung mit H-FCKW.
Außerdem müssen festgestellte Undichtigkeiten sofort beseitigt werden.
Es ist ein Betriebshandbuch zu führen, das mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren ist. Die Wartungsarbeiten/Dichtheitsprüfungen dürfen nur noch von zertifiziertem fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Chemikaliengesetzes mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden.
Selbst wenn die Verwendung von R22 in Kälte- und Klimaanlagen über den 01.01.2010 hinaus nicht grundsätzlich verboten ist, so ist doch zu erwarten, dass die Kosten von recyceltem R22 steigen werden und die Verfügbarkeit früher oder später zu Engpässen führen wird.
Denken sie bereits jetzt daran, Ihre Kälte- und Klimaanlagen die mit R22 oder anderen H-FCKW Kältemitteln betrieben werden, umzurüsten, bevor das R22 Verbot in Kraft tritt und alle anderen Betreiber ihre Anlagen umrüsten müssen und die Nachfrage nach Umrüstungen steigen wird.
Ab dem 01.01.2015 tritt das endgültige H-FCKW Verbot in Kraft. Ab diesem Datum dürfen keine Eingriffe in den Kältemittelkreis von Kälte und Klimaanlagen, die mit R22 oder anderen H-FCKW Kältemitteln betrieben werden, durchgeführt werden, um recyceltes Kältemittel nachzufüllen.
! Kälte und Klimaanlagen müssen in diesem Fall abgeschaltet werden!
Können Sie sich einen Ausfall Ihrer Kälte- und Klimaanlagen über einen längeren Zeitraum erlauben?
Fazit - Hilfe – Lösungen
Der Ausstieg bzw. das Verbot von R22 und aller übrigen H-FCKW Kältemittel zwingt viele Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen zum Handeln: Umrüstung, Austausch oder Investition in eine neue Kälteanlage?
Ich biete Ihnen eine Prüfung und Erfassung Ihrer Kühlanlagen an, damit sie auf einen Blick erkennen können, wo sie welche Kühlanlagen Betreiben. Ich liste Ihre Kühlgeräte auf und prüfe deren Zustand und welches Kältemittel sich in der Anlage befindet.
Um ihre Kühlanlagen nach den vom Gesetzgeber gemachten Auflagen wieder Betreiben zu dürfen, mache ich zu jeder ihrer Kühlanlagen eine individuelle Vorschlag, bezüglich des weiteren Betreibens der Kühlanlage.
Da ich freier Sachverständiger bin, erarbeite ich neutral und kompetent, für jeden einzelnen Fall, gemeinsam mit ihnen die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Sprechen Sie jetzt mit mir, ich berate Sie gerne.