Der Sachverständige

 

 

- Sachverständige dienen zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte. Gerichte brauchen sie, um technische Sachverhalte  

   juristisch richtig einordnen zu können.

- Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen oder auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

- Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Schaden feststellen will.

- Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante - 

  Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind.

 

Freier oder vereidigter Sachverständiger werden kann, wer:

 

- sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt.

- ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und sich entsprechend auch schriftlich und  

  mündlich zu Streitfällen äußern kann.

- die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet und die persönliche Eignung besitzt.

 

Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu:

 

- erbrachten handwerklichen Leistungen

- noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.

 

Der Gutachter kann z.B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.

 

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