Der Sachverständige | PROJEKTPRIGL

Der Sachverständige


  • Sachverständige dienen zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte. Gerichte brauchen sie, um technische Sachverhalte juristisch richtig einordnen zu können.
  • Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen oder auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
  • Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Schaden feststellen will.
  • Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu
    überprüfen sind.
Freier oder vereidigter Sachverständiger werden kann, wer:

  • sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt
  • ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet
  • und die persönliche Eignung besitzt.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu:

  • erbrachten handwerklichen Leistungen
  • noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.

Der Gutachter kann z.B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.