Der Sachverständige
- Sachverständige dienen zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte. Gerichte brauchen sie, um technische Sachverhalte juristisch richtig einordnen zu können.
- Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen oder auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
- Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Schaden feststellen will.
- Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu
überprüfen sind.
Freier oder vereidigter Sachverständiger werden kann, wer:
- sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt
- ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann
- die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet
- und die persönliche Eignung besitzt.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu:
- erbrachten handwerklichen Leistungen
- noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
Der Gutachter kann z.B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.